Textform nach 126b bgb

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Definition

Die Textform nach § 126b BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ist eine spezielle schriftliche Form für bestimmte Rechtsgeschäfte. Sie erfordert, dass der Inhalt des Rechtsgeschäfts in einem Dokument festgehalten wird, das von dem Erklärenden unterzeichnet ist. Im Gegensatz zur Schriftform (§ 126 BGB) ist es nicht notwendig, dass das Dokument auch von der anderen Partei unterzeichnet wird.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Bei Mietverträgen kann die Textform nach § 126b BGB verwendet werden, um die Rechte und Pflichten der Parteien festzuhalten.
  • Eine Kündigung in Textform muss klar und deutlich formuliert sein, um gültig zu sein.
  • Die Textform bietet eine einfache Möglichkeit, um Vereinbarungen zu dokumentieren, ohne dass beide Parteien unterschreiben müssen.
  • Unternehmen nutzen häufig die Textform nach § 126b BGB, um interne Regelungen präzise zu erfassen.