Unmittelbar begünstigt in der steuererklärung
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Definition
Der Begriff "unmittelbar begünstigt" bezieht sich auf Personen oder Gruppen, die durch bestimmte steuerliche Regelungen oder Vergünstigungen direkt einen finanziellen Vorteil erhalten. In der Steuererklärung wird oft festgestellt, wer unmittelbar von steuerlichen Erleichterungen profitiert, z.B. durch Abzugsmöglichkeiten oder Freibeträge.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- In meiner Steuererklärung habe ich einige Ausgaben angegeben, die mich unmittelbar begünstigt haben.
- Die neuen steuerlichen Regelungen sorgen dafür, dass viele Familien unmittelbar begünstigt werden.
- Wer unverheiratet ist, wird in der aktuellen Gesetzgebung nicht unmittelbar begünstigt.
- Der Freibetrag für Special Needs Kinder sorgt dafür, dass diese Eltern unmittelbar begünstigt sind.