V.c. vor einer unterschrift

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Definition

Die Abkürzung "v.c." steht für "vor Castra" und wird häufig vor einer Unterschrift verwendet, um darauf hinzuweisen, dass der Unterzeichner seiner Stimmabgabe oder Zustimmung zu einem Dokument sofort folgt. Es handelt sich um einen formalen Zusatz, der oft in offiziellen oder juristischen Schriftstücken zu finden ist.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Geschäftsführer hat das Dokument v.c. unterzeichnet, um seine Zustimmung zu bestätigen.
  • Im Vertrag steht, dass alle Änderungen nur v.c. einer Unterschrift gültig sind.
  • Die Parteien einigten sich darauf, die Vereinbarung v.c. zu ändern und erneut zu unterschreiben.
  • Es ist üblich, dass v.c. vor einer offiziellen Unterschrift immer eine mehrfache Überprüfung des Inhalts erfolgt.