Verlustvortrag
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Definition
Der Verlustvortrag ist ein steuerlicher Begriff, der es Unternehmen und Selbständigen ermöglicht, negative Einkünfte aus einem bestimmten Jahr in zukünftige Steuerjahre vorzutragen. Dies bedeutet, dass Verluste, die in einem Jahr entstanden sind, von den Gewinnen der folgenden Jahre abgezogen werden können, um die Steuerlast zu verringern.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Der Verlustvortrag ermöglicht es Unternehmen, ihre Steuerlast in den nächsten Jahren zu optimieren.
- Viele Unternehmer nutzen den Verlustvortrag, um finanzielle Einbußen steuerlich geltend zu machen.
- Bei der Erstellung der Steuererklärung sollte der Verlustvortrag genau dokumentiert werden.
- Der Fiskus erkennt den Verlustvortrag nur an, wenn er korrekt in den Steuerunterlagen aufgeführt ist.