Verlustvortrag bei steuererklärung
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Definition
Der Verlustvortrag ist ein steuerlicher Begriff, der es ermöglicht, Verluste aus dem Vorjahr in die zukünftigen Jahre vorzutragen. Dieser Verlust kann dann mit zukünftigen Einkünften verrechnet werden, um die Steuerlast zu reduzieren. Das bedeutet, dass Personen oder Unternehmen, die in einem Jahr einen Verlust erwirtschaften, diesen Verlust in den folgenden Jahren geltend machen können, um ihre steuerpflichtigen Einkünfte zu senken.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Ein Unternehmer erlebte im letzten Jahr einen hohen Verlust und plant, diesen Verlustvortrag in seiner Steuererklärung zu nutzen.
- Durch den Verlustvortrag konnte der Steuerpflichtige seine Steuerlast im Folgejahr erheblich reduzieren.
- Es ist wichtig, die Regelungen zum Verlustvortrag genau zu beachten, da sie von den Steuerbehörden streng überwacht werden.
- Der Verlustvortrag ist eine wertvolle Möglichkeit, um finanzielle Rückschläge im einen Jahr in den kommenden Jahren steuerlich auszugleichen.