Verzicht auf die einrede der verjährung
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Definition
Der Verzicht auf die Einrede der Verjährung ist ein rechtlicher Begriff, der beschreibt, dass eine Partei auf ihr Recht verzichtet, die Einrede der Verjährung geltend zu machen. Dies bedeutet, dass trotz des Ablaufs der gesetzlichen Verjährungsfrist eine Forderung dennoch durchgesetzt werden kann, weil der Gläubiger auf sein Verjährungsrecht verzichtet hat.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Der Gläubiger erklärte schriftlich seinen Verzicht auf die Einrede der Verjährung, um die Forderung weiterhin durchsetzen zu können.
- Durch den Verzicht auf die Einrede der Verjährung konnte der Schuldner die Vereinbarung verlängern, ohne dass die Fristen eine Rolle spielten.
- In einem Vergleich wurde festgelegt, dass beide Parteien auf die Einrede der Verjährung verzichten, um Komplikationen in Zukunft zu vermeiden.
- Der rechtliche Beistand riet ihm, auf die Einrede der Verjährung zu verzichten, um eine schnellere Lösung zu erzielen.