Verzicht auf einrede der verjährung

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Definition

Der Verzicht auf einrede der Verjährung bezeichnet die ausdrückliche oder stillschweigende Entscheidung einer Partei, auf die Einrede der Verjährung zu verzichten. Dies bedeutet, dass eine Person oder eine Organisation nicht mehr geltend macht, dass ein Anspruch aufgrund der verstrichenen Verjährungsfrist nicht mehr durchsetzbar ist. Oft erfolgt dieser Verzicht im Rahmen von rechtlichen Vereinbarungen oder während eines Rechtsstreits, um einem anderen Teil die Durchsetzung seiner Ansprüche zu ermöglichen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Gläubiger hat im Rahmen der Verhandlungen auf die Einrede der Verjährung verzichtet, um eine schnelle Einigung zu erzielen.
  • In vielen Verträgen wird explizit festgehalten, dass die Parteien auf die Einrede der Verjährung verzichten.
  • Der Richter stellte fest, dass der Kläger auf die Einrede der Verjährung verzichtet hatte und somit die Klage weiterverfolgt werden kann.
  • Der Verzicht auf die Einrede der Verjährung kann für beide Parteien von Vorteil sein, um eine endgültige Klärung der Ansprüche zu erreichen.