Vollkasko 500 teilkasko 150

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Definition

Vollkasko 500 Teilkasko 150 bezeichnet eine spezifische Form der Kfz-Versicherung in Deutschland, bei der der Versicherungsnehmer eine Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 500 Euro und eine Teilkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 150 Euro wählt. Die Vollkaskoversicherung deckt Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch selbstverschuldete Unfälle oder Vandalismus entstehen, während die Teilkaskoversicherung Schäden durch äußere Einflüsse wie Diebstahl, Brand oder Naturereignisse absichert.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Bei einem Unfall mit selbstverschuldetem Schaden übernimmt die Vollkasko 500 die Kosten nach Abzug der Selbstbeteiligung.
  • Es ist sinnvoll, sowohl Vollkasko als auch Teilkasko abzuschließen, um umfassend abgesichert zu sein.
  • Bei einem Wildunfall greift die Teilkasko 150, sodass nur ein geringer Betrag selbst zu tragen ist.
  • Viele Autofahrer entscheiden sich für Vollkasko 500 Teilkasko 150, um ein ausgewogenes Verhältnis von Prämien und Selbstbeteiligung zu erreichen.