Vorläufiges zahlungsverbot gemäß 845 zpo
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Definition
Ein vorläufiges Zahlungsverbot gemäß § 845 ZPO ist eine gerichtliche Anordnung, die es dem Gläubiger untersagt, eine Zahlung oder andere Leistungsansprüche des Schuldners zu vollstrecken. Es dient dem Schutz des Schuldners, indem es ihn vor einer unrechtmäßigen Vollstreckung von Forderungen bewahrt. Das vorläufige Zahlungsverbot kann erlassen werden, wenn der Schuldner glaubhaft macht, dass die Vollstreckung zu einer unbilligen Härte führen würde oder dass die Höhe der Forderung strittig ist.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Das Gericht hat ein vorläufiges Zahlungsverbot gemäß § 845 ZPO erlassen, um den Schuldner zu schützen.
- Vor der Beantragung eines vorläufigen Zahlungsverbots sollte der Schuldner alle erforderlichen Unterlagen zusammenstellen.
- Ein vorläufiges Zahlungsverbot kann unter bestimmten Voraussetzungen auch während eines laufenden Rechtsstreits beantragt werden.
- Der Gläubiger musste das vorläufige Zahlungsverbot akzeptieren und durfte die Forderung vorerst nicht durchsetzen.