Vorsteuer
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Definition
Vorsteuer bezeichnet den Betrag der Umsatzsteuer, den ein Unternehmer auf seine Eingangsrechnungen zahlt und den er von der ausgehenden Umsatzsteuer abziehen kann. Dies geschieht im Rahmen der Vorsteuerabzugsregelung, die es Unternehmen ermöglicht, die Mehrwertsteuer, die sie für betriebliche Einkäufe entrichten, von der von ihnen eingenommenen Umsatzsteuer abzuziehen.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Die Vorsteuer kann nur von Unternehmen geltend gemacht werden, die umsatzsteuerpflichtig sind.
- Bei der Erstellung der Umsatzsteuererklärung muss die Vorsteuer genau dokumentiert werden.
- Unternehmen, die Investitionen tätigen, können die gezahlte Vorsteuer oft schnell zurückerhalten.
- Ein sorgfältiger Umgang mit den Belegen ist wichtig, um die Vorsteuerforderungen korrekt einzureichen.