Wartezeit bei rechtsschutzversicherung
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Definition
Die Wartezeit bei einer Rechtsschutzversicherung ist der Zeitraum, in dem der Versicherungsnehmer nach Abschluss des Vertrages keine Leistungen aus der Versicherung in Anspruch nehmen kann. Diese Wartezeit dient dazu, vorsätzlichen Missbrauch der Versicherung zu verhindern und sicherzustellen, dass die Versicherung nur für zukünftige, unvorhergesehene Rechtsstreitigkeiten in Anspruch genommen werden kann.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Nach dem Abschluss der Rechtsschutzversicherung beträgt die Wartezeit in der Regel drei Monate.
- Klienten sollten die Wartezeit bei der Wahl ihrer Rechtsschutzversicherung berücksichtigen.
- Während der Wartezeit können keine rechtlichen Streitigkeiten abgedeckt werden.
- Es ist wichtig, die Bedingungen zur Wartezeit im Vertrag aufmerksam zu lesen, um böse Überraschungen zu vermeiden.