Zu versteuern mit progressionsvorbehalt nach dem grundtarif
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Definition
Der Begriff "zu versteuern mit Progressionsvorbehalt nach dem Grundtarif" bezieht sich auf Einkünfte, die zwar nicht steuerpflichtig sind, jedoch bei der Ermittlung des Steuersatzes berücksichtigt werden. Hierbei wird der fortgeschrittene Steuersatz auf das gesamte zu versteuernde Einkommen angewendet, was dazu führt, dass besonders hohe Einkünfte von geringeren Personen unvorteilhaft besteuert werden. Dies betrifft häufig bestimmte Sozialleistungen oder Einkünfte, die aus dem Ausland stammen.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Einkünfte aus Arbeitslosengeld können unter den Progressionsvorbehalt fallen und die Steuerlast erhöhen.
- Es ist wichtig, die Steuererklärung sorgfältig auszufüllen, um alle Einkünfte zu verzeichnen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen.
- Der Progressionsvorbehalt sorgt dafür, dass Sozialleistungen nicht komplett steuerfrei bleiben, sondern den Steuersatz beeinflussen können.
- Wenn man Einnahmen hat, die dem Grundtarif unterliegen, sollte man die Auswirkungen des Fortschreitens des Steuersatzes berücksichtigen.