Zwangsversteigerung zum zwecke der aufhebung der gemeinschaft

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Definition

Die Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft ist ein rechtlicher Prozess, der in Deutschland häufig stattfindet, wenn mehrere Personen gemeinsames Eigentum besitzen, beispielsweise im Falle einer Erbengemeinschaft, und eine der Parteien die Aufteilung des Eigentums anstrebt. Durch die Zwangsversteigerung wird das gemeinsame Eigentum veräußert, um die Interessen der beteiligten Parteien zu wahren und eine faire Verteilung des Erlöses zu ermöglichen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Im Falle einer Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft wird der Wert der Immobilie durch einen Gutachter bestimmt.
  • Die Geschwister haben sich entschieden, eine Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft einzuleiten, um die ererbte Wohnung zu verkaufen.
  • Bei der Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft dürfen alle Miteigentümer anwesend sein, um ihren Einfluss geltend zu machen.
  • Ein Rechtsanwalt kann die Parteien während der Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft beraten und unterstützen.