Die abkürzung gl: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Mai 2025, 12:53 Uhr


Definition

Die Abkürzung "GL" kann verschiedene Bedeutungen haben, je nach Kontext. Häufig steht sie für "Gleichgewichtslage", "Gesetzliche Unfallversicherung" oder auch "Gleitlager". In der Wirtschaft kann "GL" auch "Gesellschaft mit beschränkter Haftung" (GmbH) bezeichnen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die GL ist ein wichtiger Punkt in der mechanischen Analyse von Systemen.
  • In der Unternehmensform "GL" sind die Haftungsrisiken für die Gesellschafter begrenzt.
  • Das Gleitlager sorgt für eine reibungslose Bewegung der Maschinenkomponenten.
  • Bei der Berechnung der GL muss das Gleichgewicht der Kräfte berücksichtigt werden.