E.v.: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Was bedeutet? Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Automatischer Artikel-Upload.
 
(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 3. Mai 2025, 13:15 Uhr


Definition

Das Kürzel "e.V." steht für "eingetragener Verein". Es handelt sich um eine in Deutschland gängige Rechtsform für Vereine, die beim zuständigen Amtsgericht in das Vereinsregister eingetragen werden. Der Status als e.V. bringt bestimmte rechtliche Vorteile mit sich, wie z.B. die Möglichkeit, Spendenquittungen auszustellen und haftungsbeschränkte Struktur für die Mitglieder.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der FC Musterstadt ist als e.V. im Vereinsregister eingetragen und ermöglicht seinen Mitgliedern die Teilnahme an verschiedenen Sportaktivitäten.
  • Viele gemeinnützige Organisationen wählen den Status eines e.V., um von steuerlichen Vorteilen zu profitieren.
  • Die Satzung des Vereins legt fest, wie die Mitgliederversammlung abzuhalten ist und wie der Vorstand gewählt wird.
  • Ein e.V. kann rechtlich klagen und verklagt werden, was ihn von nicht eingetragenen Vereinen unterscheidet.