Friedenspflicht: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Mai 2025, 13:54 Uhr


Definition

Friedenspflicht bezeichnet die gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, während der Dauer eines bestehenden Arbeitsverhältnisses oder Tarifvertrags auf Streiks und andere Formen der Arbeitskampfmaßnahmen zu verzichten. Diese Pflicht soll dazu beitragen, einen stabilen und konfliktfreien Arbeitsprozess zu gewährleisten.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die Friedenspflicht verlangt von den Arbeitnehmern, dass sie während der Laufzeit des Tarifvertrags nicht streiken.
  • In vielen Branchen ist die Friedenspflicht ein zentraler Bestandteil der Tarifverhandlungen.
  • Verstöße gegen die Friedenspflicht können zu rechtlichen Konsequenzen für die Arbeitnehmer führen.
  • Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten sich der Bedeutung der Friedenspflicht bewusst sein, um die Zusammenarbeit zu fördern.