Privatinsolvenz: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Mai 2025, 15:10 Uhr


Definition

Die Privatinsolvenz ist ein rechtlicher Prozess, der natürlichen Personen ermöglicht, ihre Schulden zu regulieren und einen Neuanfang zu wagen, wenn sie in einer finanziellen Notlage sind. Im Rahmen eines Insolvenzverfahrens wird das Vermögen des Schuldners verwertet und die Gläubiger erhalten anteilig eine Befriedigung ihrer Forderungen. Nach Abschluss des Verfahrens werden die restlichen Schulden in der Regel erlassen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Eine Privatinsolvenz kann oft der letzte Ausweg sein, um aus einer finanziellen Schieflage zu entkommen.
  • Viele Menschen wissen nicht, dass sie durch eine Privatinsolvenz ihre Schulden loswerden können.
  • Die Dauer eines Privatinsolvenzverfahrens beträgt in der Regel mindestens drei Jahre.
  • Nach erfolgreichem Abschluss der Privatinsolvenz erhalten die Betroffenen einen sogenannten Schuldenfreischein.