Ppa bei einer unterschrift: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Mai 2025, 15:11 Uhr


Definition

Das Kürzel "ppa" (per procura actu) wird häufig bei Unterschriften verwendet, um anzuzeigen, dass die Person, die die Unterschrift setzt, bevollmächtigt ist, im Namen einer anderen Person oder Institution zu handeln. Es bescheinigt, dass die unterschreibende Person eine Vollmacht hat, bestimmte rechtliche Handlungen vorzunehmen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die Unterschrift unter dem Vertrag wurde mit "ppa" versehen, um die Vertretungsberechtigung zu verdeutlichen.
  • Bei der Unterzeichnung des Dokuments trug die Bevollmächtigte das Kürzel "ppa" neben ihrem Namen.
  • In vielen Geschäftstransaktionen ist es üblich, dass der unterschreibende Vertreter "ppa" anführt, um Konflikte zu vermeiden.
  • Durch das Hinzufügen von "ppa" zeigt der Unterzeichner, dass er im Namen einer anderen Person agiert und nicht in eigener Sache.