Vorsteuer: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Mai 2025, 16:00 Uhr


Definition

Vorsteuer bezeichnet den Betrag der Umsatzsteuer, den ein Unternehmer auf seine Eingangsrechnungen zahlt und den er von der ausgehenden Umsatzsteuer abziehen kann. Dies geschieht im Rahmen der Vorsteuerabzugsregelung, die es Unternehmen ermöglicht, die Mehrwertsteuer, die sie für betriebliche Einkäufe entrichten, von der von ihnen eingenommenen Umsatzsteuer abzuziehen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die Vorsteuer kann nur von Unternehmen geltend gemacht werden, die umsatzsteuerpflichtig sind.
  • Bei der Erstellung der Umsatzsteuererklärung muss die Vorsteuer genau dokumentiert werden.
  • Unternehmen, die Investitionen tätigen, können die gezahlte Vorsteuer oft schnell zurückerhalten.
  • Ein sorgfältiger Umgang mit den Belegen ist wichtig, um die Vorsteuerforderungen korrekt einzureichen.