Beitragspflichtige einnahme an
Definition
Beitragspflichtige Einnahme bezeichnet jegliche Form von Einkünften, die der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht unterliegen. Diese Einnahmen sind in der Regel für die Berechnung von Sozialversicherungsbeiträgen relevant und müssen dem zuständigen Versicherungs- oder Finanzamt gemeldet werden.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Die selbständigen Tätigkeiten des Freelancers sind beitragspflichtige Einnahmen, die er bei der Steuererklärung angeben muss.
- Auch Mieteinnahmen können beitragspflichtige Einnahmen sein, sofern sie bestimmte Schwellenwerte überschreiten.
- Arbeitnehmer sind verpflichtet, ihre beitragspflichtigen Einnahmen regelmäßig dem Arbeitgeber zu melden.
- Im Rahmen der Rentenversicherung werden ausschließlich beitragspflichtige Einnahmen zur Berechnung der Rente herangezogen.