Geschäftsunfähig
Definition
Geschäftsunfähig ist ein rechtlicher Begriff, der im deutschen Zivilrecht verwendet wird. Eine Person wird als geschäftsunfähig angesehen, wenn sie aufgrund eines bestehenden eigenen geistigen Defizits oder Alters nicht in der Lage ist, rechtsgültige Willenserklärungen abzugeben. In Deutschland sind insbesondere Minderjährige unter sieben Jahren und Personen, die an einer psychischen Krankheit leiden, geschäftsunfähig.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Ein sechsjähriger Junge ist nach deutschem Recht geschäftsunfähig und kann daher keine Verträge abschließen.
- Die Frage der Geschäftsunfähigkeit wurde in dem Fall eines an Schizophrenie erkrankten Mannes vor Gericht verhandelt.
- Aufgrund ihrer schweren geistigen Behinderung wurde die Frau als geschäftsunfähig eingestuft.
- Viele rechtliche Transaktionen erfordern die Geschäftsfähigkeit der beteiligten Parteien, weshalb geschäftsunfähige Personen von solchen ausgeschlossen sind.