In gesetzlicher vertretung

Aus Was bedeutet? Wiki
Version vom 3. Mai 2025, 15:20 Uhr von Gd1fd63fd (Diskussion | Beiträge) (Automatischer Artikel-Upload.)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen


Definition

"In gesetzlicher Vertretung" bezeichnet die rechtliche Situation, in der eine Person, die nicht in der Lage ist, ihre eigenen rechtlichen Angelegenheiten zu regeln, durch einen Bevollmächtigten, meist einen Elternteil oder einen gesetzlichen Vertreter, vertreten wird. Dies tritt häufig bei Minderjährigen oder bei Personen ein, die aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung nicht handlungsfähig sind.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die Mutter handelt in gesetzlicher Vertretung für ihren minderjährigen Sohn.
  • Im Fall eines Patienten, der nicht für sich selbst entscheiden kann, agiert der gesetzliche Vertreter in gesetzlicher Vertretung.
  • Bei der Anmeldung zur Schule tritt der Vater in gesetzlicher Vertretung auf.
  • Es ist wichtig, dass alle rechtlichen Dokumente von der Person in gesetzlicher Vertretung unterzeichnet werden.