In gesetzlicher vertretung
Definition
"In gesetzlicher Vertretung" bezeichnet die rechtliche Situation, in der eine Person, die nicht in der Lage ist, ihre eigenen rechtlichen Angelegenheiten zu regeln, durch einen Bevollmächtigten, meist einen Elternteil oder einen gesetzlichen Vertreter, vertreten wird. Dies tritt häufig bei Minderjährigen oder bei Personen ein, die aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung nicht handlungsfähig sind.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Die Mutter handelt in gesetzlicher Vertretung für ihren minderjährigen Sohn.
- Im Fall eines Patienten, der nicht für sich selbst entscheiden kann, agiert der gesetzliche Vertreter in gesetzlicher Vertretung.
- Bei der Anmeldung zur Schule tritt der Vater in gesetzlicher Vertretung auf.
- Es ist wichtig, dass alle rechtlichen Dokumente von der Person in gesetzlicher Vertretung unterzeichnet werden.