Körperschaftsteuer

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Definition

Die Körperschaftsteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen von juristischen Personen, wie zum Beispiel Kapitalgesellschaften, erhoben wird. Sie gehört zu den Unternehmenssteuern und ist in Deutschland im Körperschaftsteuergesetz geregelt. Die Körperschaftsteuer beträgt in der Regel 15 % des zu versteuernden Einkommens, zuzüglich des Solidaritätszuschlags.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die Körperschaftsteuer muss jährlich von Unternehmen abgeführt werden.
  • Ein niedriger Körperschaftsteuersatz kann für ausländische Investoren attraktiv sein.
  • Die Neuregelungen zur Körperschaftsteuer sollen die steuerliche Belastung für kleine Unternehmen senken.
  • Unternehmen müssen bei der Berechnung ihrer Körperschaftsteuer das gesamte zu versteuernde Einkommen berücksichtigen.