Lohnsteuer ez und lfd

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Definition

Lohnsteuer EZ und lfd bezieht sich auf zwei verschiedene Aspekte der Lohnsteuer. "EZ" steht dabei für 'Einmalzahlung', während "lfd" die Abkürzung für 'laufend' ist. Die Lohnsteuer ist eine Steuer, die auf die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erhoben wird und direkt vom Arbeitgeber einbehalten werden kann.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Arbeitnehmer erhielt eine Lohnsteuer EZ für die einmalige Prämie, die ihm gewährt wurde.
  • Während der laufenden Beschäftigung fällt in der Regel die Lohnsteuer lfd an.
  • Bei der Berechnung der Lohnsteuer EZ ist es wichtig, alle Zahlungen korrekt zu erfassen.
  • Die lfd Lohnsteuer wird jeden Monat entsprechend dem Bruttogehalt des Arbietnehmers berechnet.