Paragraph 152 sgb ix

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Definition

Paragraph 152 SGB IX regelt die Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft für Menschen mit Behinderungen in Deutschland. Er legt die Voraussetzungen fest, unter denen diese Personen Unterstützung erhalten können, um am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben und ihre Selbstbestimmung zu fördern.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Paragraph 152 SGB IX ist essenziell für die Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.
  • Viele Betroffene beantragen Leistungen nach Paragraph 152 SGB IX, um Unterstützung im Alltag zu erhalten.
  • Die rechtlichen Rahmenbedingungen des Paragraphen spielen eine entscheidende Rolle in der Eingliederungshilfe.
  • Es ist wichtig, dass die Leistungen nach Paragraph 152 SGB IX ausreichend bekannt sind, um die Betroffenen zu informieren.