Prokura

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Definition

Prokura ist eine besondere Art der Vollmacht im Handelsrecht, die es einer Person (Prokurist) ermöglicht, im Namen eines Unternehmens rechtlich verbindliche Entscheidungen zu treffen und Geschäfte abzuschließen. Die Prokura kann weitreichende Befugnisse umfassen, ist jedoch an das Unternehmen gebunden und muss im Handelsregister eingetragen werden.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Prokurist darf im Namen der Firma Verträge abschließen und Entscheidungen treffen.
  • Mit der Erteilung der Prokura erhält der Mitarbeiter umfassende Vollmachten für sein Handeln.
  • Die Prokura muss beim zuständigen Handelsregister angemeldet werden, um rechtliche Gültigkeit zu erlangen.
  • Bei der Abgabe von Prokura muss das Unternehmen darauf achten, die Befugnisse klar zu definieren.