Reverse charge auf der rechnung

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Definition

Der Begriff 'reverse charge' bezeichnet ein Verfahren in der Umsatzsteuer, bei dem die Steuerschuldnerschaft vom Leistungserbringer auf den Leistungsempfänger übertragen wird. Dies bedeutet, dass der Käufer anstelle des Verkäufers die Umsatzsteuer abführt. Dieses Verfahren kommt häufig im internationalen Handel oder in besonderen Branchen zur Anwendung.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Beim Einkauf von Dienstleistungen im Ausland kann das reverse charge-Verfahren zur Anwendung kommen.
  • Die Rechnung enthält den Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Empfängers, was auf ein reverse charge-Verfahren hinweist.
  • Unternehmer sollten sich über die Regelungen zum reverse charge informieren, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
  • In bestimmten Branchen, wie Bauleistungen, ist das reverse charge-Verfahren verpflichtend anzuwenden.