Steuerklasse 4 mit faktor

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Definition

Die Steuerklasse 4 mit Faktor ist ein besonderes Verfahren zur Besteuerung von zusammenlebenden Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern in Deutschland. Bei dieser Regelung wird ein Faktor angewendet, der die steuerliche Belastung im Ehegattenwahlrecht ausgleicht. Durch die Verwendung des Faktors wird verhindert, dass beim Lohnsteuerabzug zu hohe Vorauszahlungen geleistet werden, was zu einer geringeren Steuererklärungserstattung oder Nachzahlung führen kann.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • In Deutschland entscheiden sich viele Paare für die Steuerklasse 4 mit Faktor, um ihre Steuerlast effizient zu verteilen.
  • Der Ehepartner mit dem höheren Einkommen kann von der Steuerklasse 4 mit Faktor profitieren, da sie zu einer geringeren Gesamtsteuerlast führt.
  • Nachdem sie geheiratet hatten, wählten sie die Steuerklasse 4 mit Faktor, um ihre Steuern optimal zu gestalten.
  • Bei der Steuererklärung stellte sich heraus, dass die Steuerklasse 4 mit Faktor für sie die beste Wahl gewesen war, da sie eine höhere Rückerstattung erhielten.