Zugewinngemeinschaft in einer ehe
Definition
Die Zugewinngemeinschaft ist ein eheliches Güterrecht in Deutschland, das den während der Ehe erworbenen Vermögenszuwachs der Ehegatten betrifft. Bei einer Scheidung wird das während der Ehe gemeinsam erworbene Vermögen, der sogenannte Zugewinn, ermittelt und im Allgemeinen hälftig geteilt. Zum Zugewinn gehören nicht nur Vermögenswerte, die während der Ehe erworben wurden, sondern auch die Wertsteigerungen von Vermögen, das vor der Ehe vorhanden war.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- In Deutschland leben die meisten Paare in einer Zugewinngemeinschaft, wodurch nach einer Scheidung das Vermögen geteilt wird.
- Bei der Hochzeit konnten die frisch Vermählten ausgewählt, ob sie in einer Zugewinngemeinschaft oder in Gütertrennung leben möchten.
- Der Zugewinn während der Ehe wird oft durch gemeinsame Investitionen in Immobilien gesteigert.
- Im Falle einer Scheidung kann die Zugewinngemeinschaft zu finanziellen Auseinandersetzungen führen, wenn nicht im Vorfeld ein Ehevertrag geschlossen wurde.