1. geltungstag das

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Definition

Der "1. Geltungstag" bezeichnet den ersten Tag, an dem eine Regelung, ein Gesetz oder ein Beschluss offiziell in Kraft tritt. An diesem Tag beginnt die verbindliche Geltung der entsprechenden Normen für die betroffenen Personen und Institutionen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der 1. Geltungstag der neuen Verordnung ist auf den 1. Januar 2024 festgelegt.
  • Ab dem 1. Geltungstag sind alle vorherigen Regelungen nicht mehr gültig.
  • Informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die Änderungen, die am 1. Geltungstag wirksam werden.
  • Der 1. Geltungstag markiert einen wichtigen Meilenstein in der Umsetzung der Reform.