Abgeltungssteuer das
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Definition
Die Abgeltungssteuer ist eine spezielle Form der Steuer, die auf Kapitaleinkünfte wie Zinsen, Dividenden und Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren erhoben wird. Sie wurde in Deutschland im Jahr 2009 eingeführt und beträgt pauschal 25% zuzüglich ggf. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Ziel der Abgeltungssteuer ist es, die Besteuerung von Kapitalerträgen zu vereinheitlichen und zu vereinfachen.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Die Abgeltungssteuer wird direkt von der Bank einbehalten, sodass der Steuerpflichtige sich um die Abführung der Steuer nicht kümmern muss.
- Viele Anleger fragen sich, ob sich eine Freistellung von der Abgeltungssteuer lohnt.
- Bei der Berechnung der Abgeltungssteuer spielen auch mögliche Freibeträge eine wichtige Rolle.
- Die Einführung der Abgeltungssteuer führte zu einer Vereinheitlichung der Besteuerung von Kapitalerträgen in Deutschland.