Anfechtbarkeit von rechtsgeschäften
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Definition
Die Anfechtbarkeit von Rechtsgeschäften bezieht sich auf die Möglichkeit, ein bereits zustande gekommenes Rechtsgeschäft aufgrund bestimmter Gründe zu widerrufen oder aufzuheben. Diese Gründe können beispielsweise Täuschung, Drohung oder Unvermögen sein. Ein anfechtbares Rechtsgeschäft bleibt bis zur Ausübung der Anfechtung wirksam und entfaltet juristische Wirkung.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Die Anfechtbarkeit von Rechtsgeschäften spielt eine entscheidende Rolle im Vertragsrecht.
- Ein Vertrag kann anfechtbar sein, wenn eine Partei unter Druck gesetzt wurde, ihn zu unterzeichnen.
- In vielen Fällen ist es wichtig, die Fristen für die Anfechtung von Rechtsgeschäften zu beachten.
- Bei einem anfechtbaren Rechtsgeschäft kann der Betroffene den Vertrag innerhalb einer bestimmten Frist anfechten.