Artikel 146 gg
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Definition
Artikel 146 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland regelt die Bedingungen für die Gültigkeit der Verfassung und deren Änderungen. Er legt fest, dass das Grundgesetz nur in der Form geändert werden kann, dass es die Grundsätze der föderalistischen und demokratischen Struktur der Bundesrepublik wahrt. Zudem wird dort festgehalten, dass das Grundgesetz seine Gültigkeit verliert, wenn das deutsche Volk in freier Entscheidung eine neue Verfassung beschließt.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Artikel 146 GG spielt eine entscheidende Rolle im Kontext der Verfassungsgebung in Deutschland.
- In der politischen Diskussion wird häufig auf die Bedeutung von Artikel 146 GG hingewiesen.
- Der Artikel bietet die Möglichkeit, die Verfassung durch ein freies Volk zu ersetzen.
- Juristen analysieren regelmäßig, wie Artikel 146 GG in der Gegenwart interpretiert werden kann.