Aufenthaltstitel 25 abs 2
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Definition
Der Aufenthaltstitel gemäß § 25 Absatz 2 des AufenthG ist ein rechtlicher Status, der es einer ausländischen Person ermöglicht, sich in Deutschland niederzulassen, wenn diese aus humanitären Gründen Schutz benötigt. Dieser Aufenthaltstitel wird häufig Asylbewerbern oder Personen gewährt, die sich in einem integrativen Prozess befinden und bestimmte Voraussetzungen erfüllen, die ein langfristiges Bleiberecht rechtfertigen.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Der Aufenthaltstitel nach § 25 Absatz 2 ermöglicht es Schutzbedürftigen, in Deutschland zu bleiben.
- Viele Flüchtlinge, die einen Aufenthaltstitel nach § 25 Absatz 2 erhalten, dürfen ihre Familien nachholen.
- Die Bewerbung um einen Aufenthaltstitel erfordert die Einhaltung bestimmter gesetzlicher Vorgaben.
- Ein Aufenthaltstitel nach § 25 Absatz 2 kann unter bestimmten Bedingungen verlängert werden.