Bevormundet

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Definition

Bevormundet bezeichnet einen Zustand, in dem eine Person in ihrer Entscheidungsfreiheit eingeschränkt wird, häufig durch eine andere Person oder Institution, die als überlegen oder schützend wahrgenommen wird. Diese Bevormundung kann rechtlicher, emotionaler oder sozialer Natur sein und impliziert, dass die betroffene Person nicht in der Lage ist, eigenständig Entscheidungen zu treffen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die Klage wurde eingereicht, weil die betroffene Person sich bevormundet fühlte und ihre Rechte nicht ausreichend gewahrt sah.
  • In vielen Kulturen wird die Bevormundung von Minderjährigen als notwendig erachtet, um sie vor schädlichen Entscheidungen zu schützen.
  • Die alte Dame war dankbar, dass ihre Familie sie nicht bevormundete und ihr vertraute, eigenständig zu leben.
  • Nach der Bevormundung durch ihren Vormund fühlte sie sich endlich bereit, ihre eigenen Entscheidungen zu treffen.