Bundesstaatlichkeit

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Definition

Bundesstaatlichkeit bezeichnet die Form eines Staates, in dem die politische Macht zwischen einer zentralen Regierung und mehreren Teilstaaten oder Gliedstaaten aufgeteilt ist. Diese Teilstaaten besitzen eine größere Autonomie bei der Gesetzgebung und Verwaltung, während bestimmte Befugnisse, wie die Außenpolitik und Verteidigung, der zentralen Instanz obliegen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die Bundesstaatlichkeit der Republik Deutschland erlaubt es den Bundesländern, eigene Gesetze zu erlassen.
  • In einem bundesstaatlichen System müssen die Interessen der Teilstaaten bei politischen Entscheidungen berücksichtigt werden.
  • Die Diskussion über die Bundesstaatlichkeit in Europa wird durch die unterschiedlichen politischen Kulturen der Mitgliedstaaten geprägt.
  • Viele Bürger fühlen sich durch die Bundesstaatlichkeit näher an ihrer Landesregierung und deren Entscheidungen.