Gütergemeinschaft

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Definition

Gütergemeinschaft ist ein Rechtsbegriff, der die gemeinsame Vermögensverhältnisse von Ehepartnern oder Lebenspartnern bezeichnet. In einer Gütergemeinschaft sind alle während der Ehe erworbenen Vermögenswerte gemeinschaftlich und somit sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich im Besitz beider Partner. Diese Regelung wirkt sich auf die Verteilung des Vermögens im Falle einer Scheidung oder bei Tod eines Partners aus.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • In der Gütergemeinschaft wird das Vermögen der Ehepartner gemeinsam verwaltet.
  • Viele Paare entscheiden sich für eine Gütergemeinschaft, um eine gerechte Vermögensverteilung zu gewährleisten.
  • Im Falle einer Scheidung müssen die Partner die Gütergemeinschaft auflösen und das gemeinsame Vermögen fair aufteilen.
  • In einer Gütergemeinschaft bleibt das ererbte Vermögen in der Regel im Alleineigentum, es sei denn, es wird ausdrücklich anders vereinbart.