Gütertrennung das

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Definition

Gütertrennung bezeichnet ein rechtliches Konzept, bei dem die Vermögen der Ehepartner während einer Ehe unabhängig voneinander verwaltet und getrennt gehalten werden. Im Falle einer Scheidung oder Trennung erfolgt daher keine gemeinsame Vermögensaufteilung, sondern jeder Partner behält sein eigenes Vermögen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • In Deutschland kann das Ehepaar im Ehevertrag die Gütertrennung vereinbaren, um ihre finanziellen Angelegenheiten zu regeln.
  • Bei der Gütertrennung bleibt das Vermögen jedes Partners im Falle einer Trennung vollständig unberührt.
  • Viele Paare entscheiden sich aus verschiedenen Gründen für die Gütertrennung, insbesondere wenn einer der Partner ein großes Vermögen hat.
  • In einigen Ländern ist die Gütertrennung der Standard, während in anderen automatisch eine Zugewinngemeinschaft gilt.