Gewinnvortrag in der bilanz

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Definition

Der Gewinnvortrag ist ein Bilanzposten, der den nicht ausgeschütteten Gewinn eines Unternehmens aus dem Vorjahr darstellt. Dieser Betrag kann in das kommende Geschäftsjahr übertragen werden und dient als Grundlage für künftige Investitionen oder als Rücklage für unvorhergesehene Ausgaben. Der Gewinnvortrag wird in der Regel auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen und spiegeln somit die finanziellen Rücklagen des Unternehmens wider.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Gewinnvortrag des Unternehmens stieg im letzten Jahr erheblich an, was auf eine erfolgreiche Geschäftsentwicklung hinweist.
  • Die Gesellschafter beschlossen, den Gewinnvortrag für Investitionen in neue Projekte zu verwenden.
  • Bei der Erstellung der Bilanz musste der Gewinnvortrag sorgfältig berechnet werden, um die finanzielle Lage genau darzustellen.
  • Ein hoher Gewinnvortrag kann bedeuten, dass ein Unternehmen gut wirtschaftet und zukünftige Expansionen plant.