Glaubens und gewissensfreiheit
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Definition
Glaubens- und Gewissensfreiheit bezeichnet das Recht eines Individuums, seinen Glauben frei zu wählen, zu praktizieren und zu äußern, ohne Angst vor Verfolgung oder Diskriminierung. Diese Freiheit schließt sowohl religiöse Überzeugungen als auch moralische und ethische Grundsätze ein. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil der Menschenrechte und wird von zahlreichen internationalen Abkommen, wie dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, geschützt.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Die Glaubens- und Gewissensfreiheit ist ein fundamentaler Bestandteil unserer demokratischen Gesellschaft.
- In vielen Ländern wird die Glaubens- und Gewissensfreiheit noch immer nicht ausreichend respektiert.
- Jeder Mensch sollte das Recht auf Glaubens- und Gewissensfreiheit haben, unabhängig von seiner Herkunft.
- Die Verletzung der Glaubens- und Gewissensfreiheit führt oft zu schweren sozialen Konflikten.