Lebenslänglich
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Definition
Lebenslänglich bezeichnet in der Regel eine Strafe, die im Strafrecht verhängt wird und eine dauerhafte Freiheitsentziehung bedeutet. In vielen Rechtssystemen, insbesondere im deutschen, bezieht sich der Begriff konkret auf eine lebenslange Haftstrafe, bei der die verurteilte Person bis zu ihrem Tod im Gefängnis verbleiben kann. Es besteht in der Regel die Möglichkeit, nach einem bestimmten Zeitraum, zum Beispiel nach 15 Jahren, eine Strafaussetzung zur Bewährung zu beantragen.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Er wurde zu einer lebenslänglichen Haftstrafe verurteilt, da die Tat als besonders schwerwiegend angesehen wurde.
- Lebenslänglich bedeutet nicht immer, dass eine Person tatsächlich bis zum Lebensende im Gefängnis bleibt; eine Aussetzung zur Bewährung ist unter bestimmten Umständen möglich.
- In einigen Ländern gibt es kein Konzept für eine lebenslängliche Freiheit, da die Strafen variieren können.
- Der Rechtsanwalt argumentierte, dass die Entscheidung über lebenslängliche Haft gegen die Menschenrechte verstößt.