Lebenslanges wohnrecht

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Definition

Das lebenslange Wohnrecht bezeichnet das Recht einer Person, eine bestimmte Wohnung oder ein Haus lebenslang zu bewohnen, ohne dass sie dafür Eigentümer der Immobilie sein muss. Dieses Recht kann vertraglich vereinbart werden und bleibt in der Regel auch nach dem Verkauf der Immobilie bestehen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Nach dem Tod des Eigentümers hat die Witwe das lebenslange Wohnrecht auf das Haus.
  • Das lebenslange Wohnrecht ermöglicht es Senioren, auch im Alter in ihrem gewohnten Umfeld zu leben.
  • Auch wenn die Immobilie verkauft wird, bleibt das lebenslange Wohnrecht bestehen.
  • Vor der Unterzeichnung des Vertrags sollte man alle Bedingungen des lebenslangen Wohnrechts genau prüfen.