Lsg auf der lohnabrechnung

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Definition

Lsg auf der Lohnabrechnung steht für "Lohnsteuerabzug gem. § 38a EStG". Es handelt sich dabei um einen Begriff aus dem deutschen Steuerrecht, der beschreibt, wie Lohnsteuer direkt vom Arbeitslohn eines Angestellten abgezogen wird, um damit die Steuerlast zu begleichen. Lsg steht dabei für "Lohnsteuerabzugsmerkmale".

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Bei der Berechnung des Nettolohns wird die lsg auf der Lohnabrechnung berücksichtigt.
  • Arbeitnehmer sollten ihre lsg regelmäßig überprüfen, um sicherzustellen, dass die Lohnsteuer korrekt berechnet wird.
  • Die lsg auf der Lohnabrechnung kann je nach persönlichen Verhältnissen variieren.
  • Es ist wichtig, die lsg im Kontext der gesamten Steuerpflicht zu verstehen.