Messbetrag grundsteuer b

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Definition

Der Messbetrag Grundsteuer B bezeichnet den von der Gemeindebehörde festgelegten Geldbetrag, der als Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer B dient. Diese Steuer wird auf unbebaute und bebaute Grundstücke erhoben und ist ein wichtiges Instrument für die Kommunalfinanzierung. Der Messbetrag wird auf Grundlage des Einheitswertes des Grundstücks und des vereinbarten Hebesatzes der Gemeinde ermittelt.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Messbetrag Grundsteuer B wird jährlich von der Gemeinde aktualisiert.
  • Für die Berechnung der Grundsteuer B ist der Messbetrag ein entscheidender Faktor.
  • Grundstückseigentümer sollten sich über den aktuellen Messbetrag Grundsteuer B informieren.
  • Änderungen im Messbetrag können sich erheblich auf die Steuerlast auswirken.