Reverse charge
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Definition
Der Begriff "Reverse Charge" bezeichnet ein Verfahren im Steuerrecht, bei dem die Steuerschuldnerschaft vom Leistenden auf den Empfänger der Leistung übertragen wird. Dies bedeutet, dass nicht der Leistungserbringer die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführt, sondern der Leistungsempfänger. Dieses Verfahren wird häufig im internationalen Handel eingesetzt, um die Umsatzsteuererhebung zu vereinfachen und Steuerbetrug zu verhindern.
Synonyme
- Umkehrung der Steuerschuldnerschaft
- Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers
- Reverse-Charge-Verfahren
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Bei internationalen Dienstleistungen greift häufig das Reverse Charge Verfahren, um die Umsatzsteuerpflicht zu regeln.
- Unternehmen sollten sich mit den Regelungen des Reverse Charge vertraut machen, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.
- Im Falle einer Lieferung aus dem Ausland wird die Umsatzsteuer im Rahmen des Reverse Charge vom Käufer abgeführt.
- Das Reverse Charge System trägt dazu bei, Steuerbetrug im grenzüberschreitenden Warenverkehr zu reduzieren.