Zugewinngemeinschaft in der ehe

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Definition

Die Zugewinngemeinschaft in der Ehe ist ein gesetzlich geregelter Güterstand in Deutschland, der bei Ehen gilt, wenn nicht ausdrücklich ein anderer Güterstand vereinbart wurde. Sie besagt, dass während der Ehe erworbenes Vermögen in den gemeinsamen Zugewinn der Ehepartner einfließt. Im Falle einer Scheidung wird dieser Zugewinn in der Regel hälftig zwischen den Ehepartnern aufgeteilt.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • In der Zugewinngemeinschaft gehört das während der Ehe erworbene Vermögen beiden Partnern.
  • Bei einer Scheidung unter der Zugewinngemeinschaft muss das Vermögen gerecht aufgeteilt werden.
  • Viele Paare entscheiden sich, vor der Eheschließung einen Ehevertrag zur Regelung der Zugewinngemeinschaft abzuschließen.
  • Die Zugewinngemeinschaft schützt in vielen Fällen den finanziellen Status des weniger verdienenden Partners nach der Scheidung.