Güterstand

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Definition

Der Güterstand bezeichnet im deutschen Zivilrecht die rechtlichen Verhältnisse zwischen Ehegatten bezüglich ihres Vermögens während der Ehe und nach deren Auflösung. Er bestimmt, wie das Vermögen der Ehepartner verwaltet und im Falle einer Scheidung aufgeteilt wird. Es gibt verschiedene Güterstände, darunter die Zugewinngemeinschaft, die Gütertrennung und die Errungenschaftsgemeinschaft.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Im Deutschen Rechtssystem spielt der Güterstand eine entscheidende Rolle bei der vertraglichen Gestaltung von Ehen.
  • Paare sollten sich rechtzeitig über ihren Güterstand informieren, um Missverständnisse und rechtliche Probleme zu vermeiden.
  • Nach der Scheidung wurde der Güterstand der ehemaligen Ehepartner genau geprüft, um eine faire Aufteilung des Vermögens zu gewährleisten.
  • In vielen Fällen entscheiden sich Paare bewusst für einen bestimmten Güterstand, der ihren persönlichen Verhältnissen am besten entspricht.