Gütergemeinschaft in der ehe

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Definition

Die Gütergemeinschaft in der Ehe ist ein eheliches Güterrecht, das besagt, dass im Rahmen der Ehe das Vermögen beider Partner gemeinsam verwaltet und im Falle einer Scheidung oder des Todes eines Ehepartners gleichmäßig aufgeteilt wird. Alle während der Ehe erworbenen Vermögenswerte gehören beiden Partnern, unabhängig davon, wer sie tatsächlich erworben hat. Dies bedeutet, dass sowohl das Einkommen als auch das Vermögen beider Partner in die Gütergemeinschaft integriert sind.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • In unserer Ehe haben wir uns für eine Gütergemeinschaft entschieden, um unsere Finanzen transparenter zu gestalten.
  • Bei einer Gütergemeinschaft rechnen beide Partner ihre Vermögenswerte gleichmäßig ab, was im Fall einer Scheidung zu einer fairen Verteilung führt.
  • Trotz der Gütergemeinschaft ist es wichtig, auch individuelle Vermögenswerte zu wahren, die vor der Ehe erworben wurden.
  • Die Regelung der Gütergemeinschaft wird oft bereits im Ehevertrag festgehalten, um Missverständnisse im Nachhinein zu vermeiden.