Gesetzlicher güterstand der zugewinngemeinschaft
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Definition
Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft ist die rechtliche Regelung, die während einer Ehe für die Vermögensverhältnisse der Ehepartner gilt. Bei der Zugewinngemeinschaft bleibt das während der Ehe erworbene Vermögen grundsätzlich getrennt, jedoch wird im Fall einer Scheidung der Zugewinn, also der während der Ehe erzielte Vermögenszuwachs, im Rahmen eines Ausgleichs zwischen den Ehepartnern aufgeteilt.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- In Deutschland gilt in der Regel der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wenn die Ehepartner keinen Ehevertrag abschließen.
- Bei einer Trennung wird der Vermögenszuwachs beider Partner im Rahmen der Zugewinngemeinschaft betrachtet.
- Um Streitigkeiten zu vermeiden, können Paare bei der Eheschließung auch einen Ehevertrag wählen, der von der Zugewinngemeinschaft abweicht.
- Der Zugewinnausgleich erfolgt in der Regel nach der Scheidung und kann interessant werden, wenn einer der Partner ein höheres Einkommen erzielt hat.