Großbuchstabe e auf lohnsteuerbescheinigung
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Definition
Der Großbuchstabe "E" auf einer Lohnsteuerbescheinigung steht für den Steuermerkmal "Einkommensteuerpflicht". Dies bedeutet, dass der Arbeitnehmer der Einkommensteuer unterliegt, die automatisch von seinem Lohn abgezogen wird. Der Buchstabe ist Teil des Steuermerkmals, das für die korrekte Besteuerung der Einkünfte des Arbeitnehmers wichtig ist.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Auf der Lohnsteuerbescheinigung meines Kollegen steht der Großbuchstabe "E".
- Der Großbuchstabe "E" unterstreicht die Einkommensteuerpflicht des Arbeitnehmers.
- Bei der Erstellung der Steuererklärung muss das Steuermerkmal "E" auf der Lohnsteuerbescheinigung berücksichtigt werden.
- Ein "E" auf der Lohnsteuerbescheinigung ist ein Hinweis darauf, dass der Arbeitgeber Lohnsteuer abführt.